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Lizenzbedingungen

1. Vorbemerkung

Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. den Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen für Beratungs- und Service Verträge (AGB Beratung) der dmstools AG. Die Lizenzbedingungen werden durch die Installation der Software bzw. durch die Verwendung des zur Verfügung gestellten Lizenzcodes anerkannt.

2. Einräumung von Nutzungsrechten

2.1. Mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführ­ten Nutzungsrechte verbleiben bei der dmstools AG als Inhaber der Urheber- und Schutzrechte.

2.2. Im Falle der Bereitstellung von Nutzungsrechten über Zwischenhändler bezieht sich „Kunde“ auf den letztendlichen Erwerber der Nutzungsrechte. In diesem Fall verpflichtet sich der Zwischenhändler, seinem Vertragspartner alle Rechte und Pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung zu übertragen bzw. aufzuerlegen.

3. Umfang der Nutzungsrechte

3.1. Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts, Leistungsmerkmale) auf geeigneten Rechnern zu nutzen. Die Lizenz kann nach Wahl der dmstools AG auf ein bestimmtes Rechnersystem beschränkt sein oder für beliebige Rechner gelten. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person gleichzeitig auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden. Das Bereithalten einer betriebsfähigen Installation der Software auf einem Rechner steht einer Nutzung gleich. Auf Mehrbenutzersystemen (z.B. Windows Terminaldienste) wird eine Lizenz je Arbeitsplatz mit einem angemeldeten Benutzer benötigt. Für die Installation auf sonstigen Serversystemen (Systeme die Dienste im Netzwerk bereitstellen) ist eine ausdrücklich als Serverlizenz gekennzeichnete Lizenz notwendig.

3.3. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie vom Originaldatenträ­ger eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software entspre­chend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Per­sonen gleichzeitig zu nutzen.

3.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwe­cken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitge­lieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren o­der Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Lizenzcodes und/oder Pass­wörter für das Produkt an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es je­weils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyright­vermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern.

4. Haftung

Für durch den Einsatz der von der dmstools AG gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern/ Datenver­arbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem gelieferten Software/ Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei Verträgen mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten - gegenüber Letzte­ren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört - ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetz­liche Mängelgewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung - nicht aber auf Schadensersatz - blei­ben von der vorstehenden Regelung unberührt.

5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen tritt dasjenige, was dem gewollten Zweck der Be­stimmungen am nächsten kommt.

Stand 02/2007

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