1. Vorbemerkung
Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Service
Verträge (AGB Beratung) der dmstools AG. Die Lizenzbedingungen werden durch die
Installation der Software bzw. durch die Verwendung des zur Verfügung gestellten
Lizenzcodes anerkannt.
2. Einräumung von Nutzungsrechten
2.1. Mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software
(unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht
ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software
eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle
dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei der dmstools
AG als Inhaber der Urheber- und Schutzrechte.
2.2. Im Falle der Bereitstellung von Nutzungsrechten über Zwischenhändler
bezieht sich „Kunde“ auf den letztendlichen Erwerber der Nutzungsrechte. In
diesem Fall verpflichtet sich der Zwischenhändler, seinem Vertragspartner alle
Rechte und Pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung zu übertragen bzw.
aufzuerlegen.
3. Umfang der Nutzungsrechte
3.1. Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts, Leistungsmerkmale) auf geeigneten Rechnern zu nutzen. Die Lizenz kann nach Wahl der dmstools AG auf ein bestimmtes Rechnersystem beschränkt sein oder für beliebige Rechner gelten. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person gleichzeitig auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden. Das Bereithalten einer betriebsfähigen Installation der Software auf einem Rechner steht einer Nutzung gleich. Auf Mehrbenutzersystemen (z.B. Windows Terminaldienste) wird eine Lizenz je Arbeitsplatz mit einem angemeldeten Benutzer benötigt. Für die Installation auf sonstigen Serversystemen (Systeme die Dienste im Netzwerk bereitstellen) ist eine ausdrücklich als Serverlizenz gekennzeichnete Lizenz notwendig.
3.3. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren
und zu nutzen sowie vom Originaldatenträger eine Sicherungskopie zu fertigen,
die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im
Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde
berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem
Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig
zu nutzen.
3.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern
die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem
Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile,
mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software
gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische
Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software
und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten
Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung
stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Lizenzcodes und/oder Passwörter für
das Produkt an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software
und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu
modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die
Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden
untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder
Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial
zu verändern.
4. Haftung
Für durch den Einsatz der von der dmstools AG gelieferten Software an anderer
Software oder an Datenträgern/ Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene
Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem
gelieferten Software/ Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es
sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei
Verträgen mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts,
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten - gegenüber Letzteren
allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört -
ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die
Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern
es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder
vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche
Mängelgewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung -
nicht aber auf Schadensersatz - bleiben von der vorstehenden Regelung
unberührt.
5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die
Stelle der nichtigen Bestimmungen tritt dasjenige, was dem gewollten Zweck der
Bestimmungen am nächsten kommt.
Stand 02/2007